Antrag auf Aufhebung des Einheitswertes

Sie haben u.U. die Möglichkeit auf Rückzahlung der Grundsteuer des Jahres 2011, wenn Sie bis zum 31. Dezember 2011 einen Antrag auf Aufhebung des Einheitswertes  beim für das Grundstück zuständigen Finanzamt einreichen. Durch diesen Antrag wird der Einheitswertbescheid als Grundlagenbescheid angegriffen, der derzeit  verfassungsrechtlich geprüft wird. Ihr Antrag muss noch in diesem Jahr beim zuständigen Finanzamt eingehen und kann nicht per Mail gestellt werden. Ich empfehle die persönliche Abgabe oder Übermittlung per Telefax mit Sendeprotokoll. Dazu können Sie z.B. folgenden Mustertext verwenden:

Name und Anschrift XXX   

An das Finanzamt  XXX  

Antrag auf Aufhebung des Einheitswertbescheides  mit dem Aktenzeichen/Einheitswertnummer XXX genaue Bezeichnung des Objekts XXX

Sehr geehrte Damen und Herren,  

ich/wir beantrage(n) die Änderung bzw. Aufhebung des Einheitswertes/Einheitswertbescheids und des Grundsteuermessbetrages/Grundsteuermessbescheids. Ich/Wir begründe(n) diesen Antrag mit der anhängigen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen Az. 2 BvR 287/11. In diesem Verfahren soll geklärt werden, ob die Einheitswerte in der derzeitigen Form noch verfassungsgemäß sind.  

Mit freundlichen Grüßen  

Datum, Unterschrift